| Zukunftsfähig sein - wettbewerbsfähig bleiben Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz und das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz einrichtungsspezifisch und konstruktiv umsetzen |
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In der 10-monatigen Fortbildung "Zukunftsfähig sein - wettbewerbsfähig bleiben: Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz und das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz einrichtungsspezifisch und konstruktiv umsetzen" werdenTeams aus 10 Pflege-Unternehmen qualifziert, Veränderungen, die sich durch die Gesetzeslage notwendig werden, passgenau für ihre Unternehmen umzusetzen. Dabei lernen die Teams, bestehend aus der Unternehmensleitung und ein bis zwei Vertretern/innen der mittleren Führungsebene, in Theorie und Praxis sowohl gemeinsam als auch Ebenen-spezifisch. In der Fortbildung werden verschiedene Qualifzierungselemente (Seminartage, praxisbezogene Lern- und Arbeitsaufträge, individuelle Lernbegleitung durch telefonische Beratung, Praxisbesuche, kollegiale Beratung bzw. EDV-gestützte Lerneinheiten) zusammengeführt. Am Ende der Fortbildung hat jedes teilgenommene Pflege-Unternehmen ein Praxisprojekt umgesetzt und ein Portfolio für das eigene Unternehmen erstellt.
Insgesamt wird die Fortbildung im Zeitraum von 2009 bis 2011 sieben mal durchgeführt. Durchführungsorte sind Regensburg, Bamberg und München. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Kursdaten und Projektträger und Projektpartner.
Die
Gesetzeslage stellt mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG) und dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
(PfleWoqG) neue Anforderungen an
die Pflege-Unternehmen.
Bei
aller Verunsicherung darüber wird oft die Chance zur Weiterentwicklung der
Pflege-Unternehmen übersehen. Die Gesetze regen jedoch mehr denn je an, über
die Sicherung der Zukunftsfähigkeit nachzudenken und sich eine
wettbewerbsfähige Angebots- und Dienstleistungsstruktur zu erarbeiten.
Kleine
und kurzfristige Veränderungen werden nicht zum erwünschten Erfolg führen.
Unternehmen müssen heute fähig sein, sich ständig zu verändern und sich den
Erfordernissen des Marktes anzupassen.
Veränderungsmanagement
ist gefragt, wenn es darum geht, im Sinne der Gesetze den Anpassungsbedarf der
eigenen Unternehmen zu ermitteln und Umstrukturierungen in die Tat umzusetzen.
Und
weil einer allein sich gegen eingeschliffene Verhältnisse schwer tut, gehört zu
diesem Weg ganz besonders die enge Zusammenarbeit der obersten und mittleren Führungsebenen.
Eine Fortbildung ist auf
maximal 10 Teams begrenzt. (Teams aus kleinen und mittleren Unternehmen
erhalten bei der Anmeldung Vorrang, da deren überwiegende Präsenz in der
Fortbildung Fördervoraussetzung für den ESF-Zuschuss ist.)
Die
Vertreter/innen beider Führungsebenen lernen zum Einen in fünf
gemeinsamen Seminartagen, zum Anderen wählt sich jede Ebene einen spezifischen Lern- und Arbeitsauftrag:
Die
Teilnehmer/innen der mittleren Führungsebene erwerben Kompetenzen und Wissen in
Bezug auf Projektmanagement und
erhalten Unterstützung bei der Umsetzung eines Praxisprojekts in dem eigenen Unternehmen.
Die
Leiter/innen konzentrieren sich auf Inhalte der Organisationsanalyse und -entwicklung mit dem Ziel, ein Portfolio für ihr Unternehmen im Rahmen
von EDV-gestützten Lerneinheiten zu erstellen.
Aus
dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz sind dies beispielsweise:
Aus
dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz (SGB 11) sind dies beispielsweise:
Die
Fortbildung erstreckt sich berufsbegleitend über eine Dauer von zehn Monaten und
endet bei erfolgreicher Teilnahme mit dem Erwerb eines Zertifikats.